Versicherung zahlt weniger als im Gutachten – was Sie wissen sollten
- Kfz Sachverstand 24

- vor 13 Stunden
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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kommt es häufig vor, dass die gegnerische Versicherung die im Gutachten ermittelten Kosten nicht vollständig erstattet. Kürzungen im Bereich von wenigen hundert Euro sind dabei keine Ausnahme, sondern Teil der üblichen Regulierungspraxis.
Kfz Gutachter 24 zeigt, warum solche Abzüge erfolgen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie dagegen vorgehen können.
Warum Versicherungen kürzen
Viele Haftpflichtversicherer prüfen Schadensfälle systematisch und nehmen dabei gezielte Kürzungen vor. Typische Ursachen sind:
Nutzung interner Prüfprogramme
pauschale Reduzierung einzelner Positionen
Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeiten
eigene Bewertung von Gutachteninhalten
Trotzdem gilt: Ein unabhängiges Kfz Gutachten ist die maßgebliche Grundlage zur Bestimmung der Schadenhöhe.
Rolle des unabhängigen Gutachtens
Ein qualifiziertes Schadengutachten bildet die Basis für die vollständige Regulierung und enthält alle relevanten Positionen:
Reparaturkosten
merkantile Wertminderung
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
weitere Nebenkosten wie Abschleppen oder Standgebühren
Ab einer Schadenhöhe von etwa 750 Euro können Geschädigte in der Regel einen eigenen Gutachter beauftragen.
Was die Versicherung erstatten muss
Nach § 249 BGB ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre der Schaden nicht entstanden. Daraus ergeben sich folgende Ansprüche:
vollständige Reparaturkosten laut Gutachten
Ausgleich der Wertminderung
Nutzungsausfall oder Kosten für einen Mietwagen
allgemeine Unkostenpauschale
Abschlepp- und Bergungskosten
bei Personenschäden zusätzlich Schmerzensgeld
Häufig betroffene Positionen bei Kürzungen
Versicherungen nehmen besonders oft Anpassungen in folgenden Bereichen vor:
Wertminderung: wird reduziert oder nicht anerkannt
Mietwagenkosten: Kürzung durch Verweis auf günstigere Tarife
Nebenkosten: z. B. Verbringungs- oder Standkosten werden gestrichen
Beilackierung: wird als unnötig dargestellt
Reparaturkosten: insbesondere bei älteren Fahrzeugen infrage gestellt
Typische Aussagen von Versicherern
Einige Aussagen tauchen regelmäßig auf, sind aber kritisch zu bewerten:
„Ein Kostenvoranschlag reicht aus“
→ Bei größeren Schäden ist ein Kfz Gutachten erforderlich.
„Wir stellen unseren eigenen Gutachter“
→ Dieser arbeitet im Interesse der Versicherung.
„Ein Anwalt ist nicht notwendig“
→ Gerade bei Kürzungen kann rechtliche Unterstützung entscheidend sein.
„Nutzen Sie unsere Partnerwerkstatt“
→ Die Wahl der Werkstatt liegt grundsätzlich bei Ihnen.
Ihre Rechte als Geschädigter
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen unter anderem folgende Rechte zu:
freie Wahl eines unabhängigen Gutachters
vollständige Erstattung des Schadens
Einschaltung eines Anwalts auf Kosten der gegnerischen Versicherung
Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen
Entscheidung zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung
Ihre Pflichten im Schadenfall
Neben den Rechten bestehen auch Verpflichtungen:
Einhaltung der Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB)
wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise
Mitwirkung bei der Schadenabwicklung
Diese Pflichten rechtfertigen jedoch keine pauschalen oder unbegründeten Kürzungen.
Warum auch kleine Beträge relevant sind
Auch geringe Abzüge sollten nicht ignoriert werden:
mehrere Kürzungen summieren sich schnell
sie erfolgen häufig systematisch
insgesamt kann ein erheblicher Betrag verloren gehen
Unterstützung durch Kfz Gutachter 24
Kfz Gutachter 24 begleitet Sie bei der vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
Erstellung unabhängiger Gutachten
vollständige Erfassung aller Schadenpositionen
Prüfung von Kürzungen durch die Versicherung
Zusammenarbeit mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten
konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Fazit
Wenn die Versicherung weniger zahlt als im Gutachten ausgewiesen, handelt es sich meist nicht um einen Einzelfall, sondern um gängige Praxis.
Ein unabhängiges Gutachten durch Kfz Gutachter 24 stellt sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst werden und Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können.




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