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Versicherung zahlt weniger als im Gutachten – was Sie wissen sollten

  • Autorenbild: Kfz Sachverstand 24
    Kfz Sachverstand 24
  • vor 13 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kommt es häufig vor, dass die gegnerische Versicherung die im Gutachten ermittelten Kosten nicht vollständig erstattet. Kürzungen im Bereich von wenigen hundert Euro sind dabei keine Ausnahme, sondern Teil der üblichen Regulierungspraxis.

Kfz Gutachter 24 zeigt, warum solche Abzüge erfolgen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie dagegen vorgehen können.

Warum Versicherungen kürzen

Viele Haftpflichtversicherer prüfen Schadensfälle systematisch und nehmen dabei gezielte Kürzungen vor. Typische Ursachen sind:

  • Nutzung interner Prüfprogramme

  • pauschale Reduzierung einzelner Positionen

  • Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeiten

  • eigene Bewertung von Gutachteninhalten

Trotzdem gilt: Ein unabhängiges Kfz Gutachten ist die maßgebliche Grundlage zur Bestimmung der Schadenhöhe.

Rolle des unabhängigen Gutachtens

Ein qualifiziertes Schadengutachten bildet die Basis für die vollständige Regulierung und enthält alle relevanten Positionen:

  • Reparaturkosten

  • merkantile Wertminderung

  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

  • weitere Nebenkosten wie Abschleppen oder Standgebühren

Ab einer Schadenhöhe von etwa 750 Euro können Geschädigte in der Regel einen eigenen Gutachter beauftragen.

Was die Versicherung erstatten muss

Nach § 249 BGB ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre der Schaden nicht entstanden. Daraus ergeben sich folgende Ansprüche:

  • vollständige Reparaturkosten laut Gutachten

  • Ausgleich der Wertminderung

  • Nutzungsausfall oder Kosten für einen Mietwagen

  • allgemeine Unkostenpauschale

  • Abschlepp- und Bergungskosten

  • bei Personenschäden zusätzlich Schmerzensgeld

Häufig betroffene Positionen bei Kürzungen

Versicherungen nehmen besonders oft Anpassungen in folgenden Bereichen vor:

  • Wertminderung: wird reduziert oder nicht anerkannt

  • Mietwagenkosten: Kürzung durch Verweis auf günstigere Tarife

  • Nebenkosten: z. B. Verbringungs- oder Standkosten werden gestrichen

  • Beilackierung: wird als unnötig dargestellt

  • Reparaturkosten: insbesondere bei älteren Fahrzeugen infrage gestellt

Typische Aussagen von Versicherern

Einige Aussagen tauchen regelmäßig auf, sind aber kritisch zu bewerten:

  • „Ein Kostenvoranschlag reicht aus“

    → Bei größeren Schäden ist ein Kfz Gutachten erforderlich.

  • „Wir stellen unseren eigenen Gutachter“

    → Dieser arbeitet im Interesse der Versicherung.

  • „Ein Anwalt ist nicht notwendig“

    → Gerade bei Kürzungen kann rechtliche Unterstützung entscheidend sein.

  • „Nutzen Sie unsere Partnerwerkstatt“

    → Die Wahl der Werkstatt liegt grundsätzlich bei Ihnen.

Ihre Rechte als Geschädigter

Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen unter anderem folgende Rechte zu:

  • freie Wahl eines unabhängigen Gutachters

  • vollständige Erstattung des Schadens

  • Einschaltung eines Anwalts auf Kosten der gegnerischen Versicherung

  • Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen

  • Entscheidung zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung

Ihre Pflichten im Schadenfall

Neben den Rechten bestehen auch Verpflichtungen:

  • Einhaltung der Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB)

  • wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise

  • Mitwirkung bei der Schadenabwicklung

Diese Pflichten rechtfertigen jedoch keine pauschalen oder unbegründeten Kürzungen.

Warum auch kleine Beträge relevant sind

Auch geringe Abzüge sollten nicht ignoriert werden:

  • mehrere Kürzungen summieren sich schnell

  • sie erfolgen häufig systematisch

  • insgesamt kann ein erheblicher Betrag verloren gehen

Unterstützung durch Kfz Gutachter 24

Kfz Gutachter 24 begleitet Sie bei der vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

  • Erstellung unabhängiger Gutachten

  • vollständige Erfassung aller Schadenpositionen

  • Prüfung von Kürzungen durch die Versicherung

  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten

  • konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Fazit

Wenn die Versicherung weniger zahlt als im Gutachten ausgewiesen, handelt es sich meist nicht um einen Einzelfall, sondern um gängige Praxis.

Ein unabhängiges Gutachten durch Kfz Gutachter 24 stellt sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst werden und Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können.

 
 
 

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